Schornsteinfeger - Meisterbetrieb
Dieter Merz  
bev. Bezirksschornsteinfeger, Energieberater         

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Schornsteinfeger-Meisterbetrieb
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Energieausweis Wohnbau

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Verbrauchsausweise dürfen jedoch nur für Gebäude ab
Baujahr 1978 oder mit mehr als 4 wohneinheiten erstellt werden.

Gerne erstelle ich einen Energieausweis für ihr Wohngebäude.
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