Schornsteinfeger - Meisterbetrieb
Dieter Merz  
bev. Bezirksschornsteinfeger, Energieberater         

                           Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit


Schornsteinfeger-Meisterbetrieb
Schornsteinfegerbetrieb
Eichenweg 7
36280 Oberaula
Deutschland

Telefon:
+49 6628 772765
Telefax:
+49 6628 772766
Mobil:
+49 172 2678469
E-Mail:



Energienews


06.04.2018

Mängel: Wie bemisst sich eine „angemessene Frist“?

In Nordrhein-Westfalen stritten ein Bauherr und eine Firma für Haustechnik über diese Frage. Unter anderem ging es um eine defekte Heizungsanlage, tropfende Wasserhähne und andere Mängel, die nachgebessert werden sollten – insgesamt ein komplexes Problembild. Am 27. Dezember forderte der Bauherr vom Handwerker eine Nachbesserung bis zum 7. Januar. Dem kam die Firma nicht nach.

Die Justiz hielt diese Frist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für zu kurz. Eine Woche mehr und damit insgesamt 17 Tage wären im konkreten Fall nötig gewesen. Die eingeräumte Frist müsse „so bemessen sein“, dass der Schuldner „unter größten Anstrengungen“ in der Lage sei, seine Fehler zu korrigieren, hieß es im Urteil. „Intensive Kontaktaufnahmeversuche“ des Unternehmers zum Bauherrn gehörten dazu. Aber auch der Auftraggeber müsse sich kooperationsbereit zeigen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-21 U 180/15)




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater